[ Auszug: Haben die Teilhaber das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu
verlangen, für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder eine
Kündigungsfrist bestimmt, so wirk ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]